Präventionskonzept

praevention

Foto: nmagwood / ccO - gemeinfrei / Quelle: pixabay.com

 

Grundsätzlich:

1. Wir fördern ein Klima der Offenheit, Transparenz und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

2. Wir setzen die in der „Ordnung zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich des Erzbistums Berlin“ genannten Maßnahmen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen konsequent um.

 

3. Insbesondere

  • beschäftigen wir nur Mitarbeitende und beauftragen nur Ehrenamtliche, die sich zu einem respektvollen Umgang und zum Schutz der ihnen anvertrauten Menschen vor sexualisierter Gewalt verpflichten,
  • sensibilisieren und qualifizieren wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Prävention von sexualisierter Gewalt,
  • geben wir unseren beschäftigten und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das jeweils aktuelle Institutionelle Schutzkonzept, das auch den Verhaltenskodex beinhaltet, zur Kenntnis,
  • bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ansprechpersonen, sowie Beteiligungs- und Reflexionsmöglichkeiten, damit sie ihre Arbeit gut bewältigen können.

4. Wir nehmen jeden Verdacht auf sexuelle Übergriffe und sexuellen Missbrauch ernst und handeln unverzüglich und konsequent entsprechend der Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch der Deutschen Bischofskonferenz und den Ausführungsbestimmungen für das Erzbistum Berlin.

 

Meldepflicht und -verfahren bei Verdachtsfällen

Alle beruflichen und ehrenamtlichen kirchlichen Mitarbeitenden sind ver­pflichtet, Hinweise und Sachverhalte auf einen sexuellen Übergriff oder sexuellen Missbrauch durch kirchliche Mitarbeitende, unverzüglich an den Präventionsbeauftragten oder den leitenden Pfarrer weiterzuleiten.

 

Alle Informationen und Vorgänge sind chronologisch zu dokumentieren. Alle Handlungen sind auf die Gewährleistung von Schutz und Unter­stützung aller betroffenen Personen zu richten. Es ist wohlüberlegt, abgestimmt und zeitnah zu handeln. Der Grundsatz der Vertraulichkeit ist zu beachten:

 

  • Ein(e) Mitarbeiter(in) beobachtet oder erfährt von Auffälligkeiten an­derer Mitarbeitenden, die den Verdacht eines sexuellen Übergriffes oder des sexuellen Missbrauchs nahelegen (Dokumentation an­hand Meldeformular)
  • Meldung an den Pfarrer oder die externen Ansprechpersonen des Erzbistum Berlin (bei Verdacht gegen den Pfarrer erfolgt die Meldung nur an die  externen Ansprechpersonen)
  • Die externen Ansprechpartner des Erzbistum Berlin führen die Plausibilitätsprüfung durch und informieren den Generalvikar, der den Erzbischof in Kenntnis setzt.
  • Der Aufklärungsprozess liegt in der Verantwortung des General­vikars. Die Koordination und Durchführung dieses Prozesses erfolgt durch die Interventionsbeauftragte (Birte Schneider).
  • Arbeitsrechtliche bzw. disziplinarische Maßnahmen bei Beschäf­tigten und Ehrenamtlichen einer Pfarrei erfolgt durch den jeweiligen Kirchenvorstand.

 

Alle Betroffenen werden unter Wahrung der Rechte der Beteiligten über den Stand des laufenden Verfahrens durch die Interventionsbeauftragte bzw. den Präventionsbeauftragten informiert. Dem Generalvikar obliegt die Information anderer Beteiligter (Mitarbeitende, Sorgeberechtigte u.a.). Die notwendige Information der Öffentlichkeit erfolgt ausschließlich durch die Pressestelle des Erzbistums.

 

Kontakt externe Ansprechpartner Erzbistum Berlin:

Dina Gehr Martinez (0176/72 48 02 86) und Torsten Reinisch (0176 / 45 98 73 46) Erzbischöfliches Ordinariat, Missbrauchsbeauftragte - persönlich und vertraulich - , Niederwallstraße 8-9, 10117 Berlin 
E-Mail: bzw.


Kontakt zum Präventionsbeauftragten Norbert Bogatzki:

Tel.: (0151) 42095465

E-Mail:   


Kontakt zum Pfarrer:

Tel.: (090) 46384972

E-Mail: